UNSER LEISTUNGS­SPEKTRUM


Testamentsvollstreckung  Vorsorgeplanung    Nachlassverwaltung

Es gibt gute Gründe dafür, in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Einer der wichtigsten ist, dass nach dem Tod unter Umständen mehrere Erben zu einer Erbengemeinschaft werden und den Nachlass teilen müssen. Ein Testamentsvollstrecker kann hier Streit unter den Erben vermeiden oder dafür sorgen, dass Minderjährige ihr Erbe nicht verprassen. 






Vorsorgeplanung


Hilfestellung zu den Themen 

  • Vertretungsrecht
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses mit jährlicher Überprüfung auf Aktualität
  • nötige Maßnahmen zur Anpassung 


 Testamentsvollstreckung   


Hilfestellung rund um die Errichtung eines Testamentes. 

  • Wir führen keine Rechtsberatung durch, Klärung von Rechtsfragen können durch einen Anwalt unseres Vertrauens übernommen werden.
  • Wir führen Testamentsvollstreckungen im Sinnes des Erblassers durch.

Nachlasspflege & -verwaltung


Wir werden regelmäßig von Amtsgerichten in Thüringen und Bayern als Nachlasspfleger bzw. Nachlassverwalter gerichtlich bestellt. Unsere Aufgaben hier sind 

  • Nachlasssicherung und Verwaltung
  • Erbenermittlung